Kampagne Cashback
Rechtsgrundlage der Kampagne „EXPATRIATES AUTO UND HAUS“
Das vorliegende Schriftstück dient ausschließlich Informationszwecken. Gegenstand dieses Schriftstückes ist es, über die Bedingungen der Kampagne „Expatriates Auto und Haus“ zu informieren.
Das Ziel der Kampagne besteht darin, den Abschluss der in den Rechtsgrundlagen genannten und von GENERALI vermarkteten Produkte zu fördern.
Die Rechtsgrundlagen der Kampagne:
DER VERANSTALTER: Die vorliegende Kampagne wird von GENERALI ESPAÑA DE SEGUROS Y REASEGUROS S.A. (im Folgenden auch GENERALI), mit sp. Steuernr. (N.I.F.) A-48037642 und Sitz an der Plaza Manuel-Gómez Moreno 5, 28020 Madrid, organisiert. Eingetragen bei der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds unter dem Code C-0467.
DIE KAMPAGNE: Die Kampagne (im Weiteren die „Kampagne“) wendet sich an den Verkauf der im Bereich PRODUKTE aufgeführten Versicherungen an bisherige und neue GENERALI-Kunden, deren Policen über den Vermittlungsweg Expatriates, die „Kunden“, versendet wurden.
Neue Abschlüsse der in der Kampagne beschriebenen Versicherungen werden gemäß den Bestimmungen aus dem Bereich Anreize der vorliegenden Rechtsgrundlagen gefördert. Die Kampagne richtet sich ausschließlich an Kunden, die natürliche Personen sind.
DIE LAUFZEIT: Vom 15. September bis 15. Dezember 2026
DIE VERSICHERUNGSPRODUKTE Die Produkte, die Gegenstand der Kampagne sind, lauten:
- Y0/YL für AUTO
- 4H bei HAUS
Mindestprämien:
Mindestprämie Haus: 325 € auf dem spanischen Festland, 225 € auf den Kanarischen Inseln
- Mindestprämie Auto: 450 € auf dem spanischen Festland und 400 € auf den Kanarischen Inseln
DIE BEGÜNSTIGTEN:
Die Bedingungen der Kampagne gelten nur für neu abgeschlossene Versicherungsverträge.
Für die Kampagne werden die Policen berücksichtigt, die vom 15. September bis zum 15. Dezember 2026 ausgestellt werden und deren Versicherungsbeginn bis zum 15. Januar 2027 liegt.
Für den Abschluss dieser Versicherungen gelten die vom Unternehmen für jedes Produkt festgelegten Richtlinien für die Zeichnung.
Der Anreiz ist nicht mit anderen Kampagnen vereinbar.
Die Ausschlüsse:
Der Ersatz ist ausgeschlossen.
Interne Übertragungen von Versicherten mit einer in Kraft befindlichen Police aus gemeinsamen oder Einzelverträgen.
Versicherungsmakler mit Sondervereinbarungen in Multirriesgos Haus
Policen, deren Zahlung über Konten mit einer IBAN erfolgt, die nicht mit ES beginnt.
DER ANREIZ
- Abschluss einer Auto- und/oder Hausversicherung, 30 € Cashback pro Vertrag sowohl für Neukunden als auch für derzeitige Kunden.
- Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der während des Kampagnenzeitraums abgeschlossenen Verträge. Für jeden anspruchsberechtigten Vertrag wird der Anreiz gewährt.
- Die Kampagne gilt ausschließlich für Policen, deren Prämie per Lastschrift von einem Bankkonto mit einer spanischen IBAN, die mit ES beginnt, eingezogen wird.
- Der Anreiz wird innerhalb von 60 Tagen nach Versicherungsbeginn der Police per Banküberweisung auf das Konto ausgezahlt, über das die Police bezahlt wird, sobald die Zahlung der Prämie bestätigt wurde.
• Die Kunden schließen während des Werbezeitraums einen Versicherungsvertrag für die im Abschnitt Produkte der vorliegenden Geschäftsbedingungen aufgeführten Versicherungen ab, auch wenn die abgeschlossene Police erst bis zu 30 Tage nach Ende der Kampagne in Kraft tritt.
• Ein Kunde darf mehr als eine Police der in der Kampagne aufgeführten Produkte abschließen. Für alle, die Bedingungen erfüllenden Abschlüsse, steht ihm die Anreizzahlung zu.
Die Auszahlung der Anreizsumme erfolgt per Banküberweisung an die Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Versicherungsbeginn der Police, die den Anspruch auf den Anreiz begründet, sobald die Zahlung der Prämie bestätigt wurde.
Der Kunde muss hierfür in seiner Kundenkarte die Zusendung von Werbemitteilungen basierend auf dem berechtigten Interesse genehmigt haben, um die Anreizzahlung zu erhalten.
DIE BESTEUERUNG
Gemäß den geltenden Steuervorschriften gilt der erhaltene Preis als Vermögenszuwachs und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Das Unternehmen haftet nicht gegenüber den Personen, die evtl. Mängel oder Fehler, gleich welcher Art durch den verliehenen Preis erleiden könnten.
DIE ZAHLUNGSWEISE DER ANREIZSUMME:
Nach Ablauf des Kampagnenzeitraums und nach Überprüfung der Einhaltung sämtlicher Bedingungen – einschließlich der Zahlung der Prämie und des Fortbestehens der Police – wird der Anreiz innerhalb von 60 Tagen nach Versicherungsbeginn der Police per Banküberweisung auf das Konto überwiesen, das für die Zahlung der abgeschlossenen Police angegeben wurde.
AUSSETZUNG UND ÄNDERUNG DER KAMPAGNE
Sollte die Kampagne, gleich aus welchem Grund, der nicht im Einflussbereich von GENERALI liegt, nicht durchgeführt werden können, behält sich GENERALI das Recht vor, die Kampagne abzusagen, zu ändern oder auszusetzen. Ebenso wird keine Haftung für Verzögerungen, die auf Dritte zurückzuführen sind und die die Kampagne beeinträchtigen könnten, übernommen.
GENERALI behält sich das Recht vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen der Kampagne jederzeit zu ändern, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Die Firma verpflichtet sich, die neuen Teilnahmebedingungen rechtzeitig im Voraus mitzuteilen und zu veröffentlichen.
ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND ANNAHME DIESER TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Teilnahme an dieser Kampagne setzt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme dieser Teilnahmebedingungen sowie die Anerkennung der Kriterien für die Entscheidung von GENERALI bei der Beilegung evtl. Streitigkeiten hinsichtlich ihrer Auslegung voraus.
Sollte ein Kunde die Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen verweigern oder Handlungen vornehmen, die diesen widersprechen, wird er automatisch von der Kampagne und dem damit verbundenen Anreiz ausgeschlossen. GENERALI ist von jeder Verpflichtung gegenüber diesem Kunden bezüglich der Kampagne befreit.
Bei allen Unstimmigkeiten, die direkt oder indirekt aus der Auslegung oder Durchführung dieser Teilnahmebedingungen entstehen können, unterstellen sich sowohl GENERALI als auch die Kunden dieser Werbeaktion ausdrücklich und unter Verzicht auf einen etwaigen eigenen Gerichtsstand der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunale der Hauptstadt Madrid. Es gilt das spanische allgemeine Recht.
Madrid, den 15. September 2026