Kampagne Cashback

Grundlagen der Kampagne “EXPATRIATES CASHBACK” von Generali Seguros y Reaseguros, S.A.U.

ERSTENS - VERANSTALTER, GEGENSTAND, TERRITORIALER ANWENDUNGSBEREICH, ZEITRAUM UND TEILNEHMER

Die Handelsgesellschaft GENERALI SEGUROS Y REASEGUROS, S.A.U. (im Folgenden GENERALI), mit Gesellschaftssitz in 28042, Madrid, Campo de las Naciones, Paseo de las Doce Estrellas Nr. 4 und Steuernummer CIF A48037642, führt vom 25. Februar bis 26. Mai 2025 (beide inklusive) eine landesweite Kampagne für Vertragsabschlüsse durch, die auf den im Folgenden beschriebenen Rechtsgrundlagen basieren:

  • Daran teilnehmen können alle neuen Vertragsabschlüsse der Versicherungsmodalitäten, Kfz und Haus & Heim von GENERALI, die über einen ihrer Expatriate-Vermittler und gemäß der Segmentierung von GENERALI abgeschlossen werden:
    • Expatriate-Segment mit Expatriate-Schlüssel.
    • Ebenfalls teilnehmen können die individuellen Codes von Vermittlern, die über eine “Nicht-Expatriate-Segmentierung“ verfügen, aber mindestens einen ihrer individuellen Codes mit einer Expatriate-Aktivitätverbinden.
    • Ausschlüsse:
      • Buenogar (Maestro: 07 3912187).
      • Abbeygate (Maestro: 29 3912955).
  • Der Teilnehmer darf nicht die spanische Staatsangehörigkeit haben. Nur für ausländische Kunden (NIE und CIF).
  • Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von GENERALI und deren Familienangehörige, mit dem Unternehmen in Verbindung stehende Personen und direkt oder indirekt an der Kampagne beteiligte Personen.
  • Die Policen müssen in dem angegebenen Zeitraum abgeschlossen werden und wirksam sein. Versicherungswechsel sind ausgeschlossen.
  • Diese Sonderaktion ist nicht mit anderen Aktionen kumulierbar.
  • Um die Incentive-Prämie der Kampagne zu erhalten, werden – wie unter Punkt Zwei dieser Rechtsgrundlagen erläutert – nur Policen mit Bankeinzug und Mindestprämien aufgenommen.

 

ZWEITENS - INCENTIVE-PRÄMIE UND MECHANISMUS

Der Teilnehmer erhält eine Rückerstattung von 10% bis zu maximal 75 Euro brutto Cashback pro Police, wenn er Neukunde ist und keine andere gültige Police bei GENERALI (unter der Marke Generali) hat oder 10% bis zu maximal 75 Euro brutto Cashback pro Police für weitere Policen; und 10% bis zu maximal 75 Euro brutto Cashback pro Police, wenn er bereits Kunde von GENERALI ist und bereits eine andere Police mit GENERALI (unter der Marke Generali) in Kraft ist. Die Zahlung der Incentive-Prämie erfolgt, sobald die Rechnung eingezogen ist, vorausgesetzt, der Teilnehmer schließt während der Kampagne einen oder mehrere Produkte ab und erfüllt die folgenden Bedingungen:

  • Auto:
    • Produkte E11 + E21
    • Mindestprämie für Anspruch auf die Incentive-Prämie: 450 € spanische Halbinsel und Balearen und 400 € Kanaren.
  • Haus & Heim:
    • Produckt HU2
    • Mindestprämie für Anspruch auf die Incentive-Prämie: 325 € spanische Halbinsel und Balearen und 225 € Kanaren.

Die Zahlung der Incentive-Prämie erfolgt per Banküberweisung auf das Konto, das der Teilnehmer zuvor für die Einzahlung der Prämie der abgeschlossenen Versicherung angegeben hat. Die Rückerstattung der Incentive-Prämie findet nur bei Bankeinzügen innerhalb der SEPAZona statt; bei Bankeinzügen außerhalb der SEPA-Zona entscheidet Liberty über die Art der Zahlung der Incentive-Prämie.

Durch seine Teilnahme an der Sonderaktion muss der Teilnehmer seinen steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der erhaltenen Incentive-Prämie nachkommen und befreit GENERALI von jeglicher daraus entstehender Verantwortung.

 

DRITTENS - BETRUG

Sollte GENERALI Anomalien feststellen oder den Verdacht schöpfen, dass ein Teilnehmer den normalen Verlauf der Kampagne stört – durch illegale Änderung seiner Registrierung oder Teilnahme mithilfe eines technischen oder elektronischen Prozesses, um so seine Teilnahme zu fälschen –, kann der Veranstalter die Einschreibung dieses Teilnehmers löschen. Dabei muss angemerkt werden, dass GENERALI ausreichende technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt hat, um betrügerische, ungewöhnliche oder schädliche Handlungen aufzudecken, deren Zweck die Veränderung der Teilnahme ist, um die Incentive-Prämie auf betrügerische Weise zu erhalten. Aus diesem Grund behält sich GENERALI das Recht vor, jeden Teilnehmer aus dem Register zu streichen, der in dem beschriebenen Sinne unrechtmäßig handelt oder von dem angenommen wird, dass er dies tut.

 

VIERTENS - BESCHWERDE

Der Beschwerdezeitraum dieser Sonderaktion endet 60 Kalendertage nach Abschluss der Sonderaktion.

 

FÜNFTENS - MODIFIZIERUNG DER SONDERAKTION

GENERALI behält sich das Recht vor, diese Sonderaktion zu verkürzen, zu verlängern, zu modifizieren oder zu annullieren und dies im gegebenen Fall über die von ihm verwendeten Mitteilungskanäle bekanntzugeben.
 

SECHSTENS - HAFTUNG

GENERALI haftet nicht für Fälle höherer Gewalt, die es dem Teilnehmer unmöglich machen, seine Prämie vollständig oder teilweise zu nutzen. Auch haftet das Unternehmen nicht dafür, wenn einer der aufgeführten Fälle eintritt sowie ebenfalls nicht, wenn während der Nutzung der Prämie Schäden entstehen.

GENERALI behält sich das Recht vor, Teilnehmer bzw. Nutzer aus berechtigtem Grund von der Sonderaktion auszuschließen, wenn diese das reibungslose und regulatorische Funktionieren der Aktion behindern, verändern oder Betrug damit begehen.

 

SIEBTENS - ANNAHME DER GRUNDLAGEN

Die Teilnahme an der Sonderaktion bedeutet die vollständige Annahme dieser Rechtsgrundlagen sowie des Kriteriums von| GENERALI bei der Lösung von Konflikten, die sich aus der Interpretation derselben ergeben.