Mein Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen – muss ich es in Spanien ummelden?
Nach dem spanischen Straßenverkehrs- und Fahrzeugsicherheitsgesetz (LSV) müssen ausländische Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen in Spanien zugelassen werden. Der Zeitrahmen für den Wechsel zu spanischen Nummernschildern hängt davon ab, ob Sie einen Wohnsitz in Spanien haben. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht innerhalb dieser Fristen anmelden, können Sie mit einem Bußgeld von 500 € bis 1.500 € bestraft werden, wie im LSV angegeben.
Was Sie über die Zulassung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in Spanien wissen müssen
- Wenn Sie ein ausländischer Staatsbürger sind und ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen fahren, können Sie dies in Spanien bis zu sechs aufeinander folgende Monate lang tun. Nach 183 Tagen gilt ihr Aufenthalt in Spanien als gewöhnlicher Wohnsitz und Sie müssen Ihr Fahrzeug anmelden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben oder hier ein Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen anmelden.
- Wenn Sie nach Spanien ziehen und ein Fahrzeug mitbringen, haben Sie bis zu 60 Tage Zeit, es anzumelden.
So melden Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Spanien an
Das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen können leicht variieren, je nachdem, ob Ihr Fahrzeug aus der EU oder von außerhalb kommt.
Schritte zur Zulassung eines Fahrzeugs aus der EU:
- Legen Sie einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug vor.
- Holen Sie die spanische Bescheinigung der technischen Überwachung (ficha técnica) ein.
- Bezahlen Sie die mit der Zulassung des Fahrzeugs verbundenen Steuern.
- Beantragen Sie die Zulassung bei der DGT (spanisches Straßenverkehrsamt).
- Bringen Sie die Nummernschilder nach Erhalt an Ihrem Fahrzeug an. Sollte es zu einer Verzögerung kommen, können Sie ein vorläufiges Kennzeichen (grünes Kennzeichen) beantragen, mit dem Sie bis zu zwei Monate lang in Spanien fahren dürfen, wobei eine Verlängerung möglich ist.
- Weitere Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen Website der spanischen Regierung unter „‘Registering a vehicle coming from the EU in Spain“ (Zulassung eines Fahrzeugs aus der EU in Spanien).
Schritte zur Zulassung eines Fahrzeugs von außerhalb der EU:
- Legen Sie einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug vor. Wie im vorherigen Fall benötigen Sie einen unterzeichneten Kaufvertrag oder eine Rechnung sowie die Originalunterlagen.
- Das Fahrzeug muss den Zoll passieren. Nachdem Sie die entsprechenden Steuern und Gebühren bezahlt haben, erhalten Sie das für die Zulassung erforderliche Documento Único Administrativo (DUA).
- Holen Sie die spanische Bescheinigung der technischen Überwachung (ITV) ein.
- Bezahlen Sie die Zulassungssteuer und die örtliche Kraftfahrzeugsteuer bei der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
- Beantragen Sie die Zulassung beim Straßenverkehrsamt (DGT).
- Bringen Sie die Nummernschilder nach Erhalt an Ihrem Fahrzeug an. In der Zwischenzeit können Sie befristete grüne Nummernschilder verwenden.
- Wenn Sie in Spanien wohnen und ein Fahrzeug einführen möchten, das in einem Nicht-EU-Land oder in Gebieten gekauft wurde, die von der Zoll- und Steuergesetzgebung der Europäischen Union ausgeschlossen sind, oder wenn Sie Ihren Wohnsitz von einem Nicht-EU-Land nach Spanien verlegen, finden Sie weitere Informationen und Unterstützung auf der offiziellen Website der spanischen Steuerbehörde unter „Import a vehicle“ (Fahrzeugimport).
Wichtiger Hinweis für Fahrzeugbesitzer aus dem Vereinigten Königreich:
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat sich das Verfahren für die Zulassung eines im Vereinigten Königreich zugelassenen Fahrzeugs geändert. Nun müssen alle aus dem Vereinigten Königreich eingeführten Fahrzeuge die gleichen Verfahren durchlaufen wie Fahrzeuge von außerhalb der EU.
Außerdem sollten Sie wissen, dass Sie, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Spanien ziehen, unter Umständen eine Befreiung von den Einfuhrzöllen in Anspruch nehmen können, sodass Sie persönliche Gegenstände wie Mopeds, Motorräder, Pkw, Anhänger und Wohnwagen zollfrei einführen können. Nutzfahrzeuge und zum Wiederverkauf bestimmte Fahrzeuge sind dazu jedoch nicht berechtigt. Sie müssen den Antrag über das spanische Finanzamt stellen und die erforderlichen Unterlagen wie Identitätsnachweis, Wohnsitznachweis und Abmeldung des Fahrzeugs im Herkunftsland vorlegen.
Kfz-Versicherung in Spanien
Nach spanischem Recht müssen alle Fahrzeuge im Straßenverkehr ausnahmslos mindestens eine Haftpflichtversicherung haben. Sie deckt Sach- und Personenschäden bei einem Verkehrsunfall ab, nicht aber Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Es gibt auch andere Optionen wie die Kaskoversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung), die sowohl Fremd- als auch Eigenschäden abdeckt.
Befristete Versicherung für Ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Spanien
Wenn Ihr Fahrzeug ein ausländisches Kennzeichen hat und Sie in Spanien fahren müssen, während Sie auf Ihre spanische Zulassung warten, werden Sie feststellen, dass nur wenige Versicherer eine befristete Deckung anbieten. Bei Generali Expatriates können Sie eine befristete Haftpflichtversicherung für bis zu 3 Monate abschließen, mit der Sie legal fahren können, bis Ihre neuen Nummernschilder ausgegeben werden. So können Sie Ihr Fahrzeug unbesorgt mitnehmen und sind während des gesamten Zulassungsverfahrens abgesichert.
Bedingungen für den Abschluss einer befristeten Versicherung:
- Das Fahrzeug muss europäische Kennzeichen haben (deutsch, französisch, belgisch, schwedisch usw.).
- Der Fahrer muss über 25 Jahre alt sein.
- Der Fahrer muss seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
- Ein gültiger Personalausweis (DNI/NIE) und ein Führerschein sind erforderlich.
Holen Sie ein Angebot für eine befristete Versicherung ein und fahren Sie beruhigt weiter!
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