Beschwerden und Reklamationen
Unser Kundenservice steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei der Überprüfung einer Verwaltung oder eines Schadensfalls zu helfen.
Wenn Sie eine Beschwerde oder Reklamation einreichen möchten, stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung:
GENERALI España de Seguros y Reaseguros, S.A. verfügt über eine Kundendienstabteilung, die die Beschwerden und Reklamationen der Kunden im Zusammenhang mit ihren gesetzlich anerkannten Interessen und Rechten bearbeitet.
Versicherungsnehmer, Versicherte, Begünstigte, geschädigte Dritte, Teilnehmer und Begünstigte von Pensionsplänen sowie deren Rechtsnachfolger können ihre Beschwerden und Reklamationen einreichen bei:
- Der Kundendienstabteilung (Departamento de Atención al Cliente) durch ein schriftliches Schreiben an den Geschäftssitz: Plaza Manuel Gómez Moreno, 5, 28020, Madrid, oder per E-Mail reclamaciones.es@generali.com in Bezug auf Versicherungsverträge und Pensionspläne.
- Nachfolgend stellen wir Ihnen das Beschwerdeformular zur Verfügung. Um das Beschwerdeformular auf Deutsch herunterzuladen, klicken Sie hier. Um das Beschwerdeformular auf Spanisch herunterzuladen, klicken Sie hier. Um das Beschwerdeformular auf Katalanisch herunterzuladen, klicken Sie hier. Um das Beschwerdeformular auf Baskisch herunterzuladen, klicken Sie hier. Um das Beschwerdeformular auf Galicisch herunterzuladen, klicken Sie hier.
- Wenn Sie mit der Entscheidung einer der zuvor genannten Stellen nicht einverstanden sind oder nach Ablauf eines Monats keine Antwort erhalten, können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an den Beschwerdedienst der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds, Paseo de la Castellana 44, 28046 Madrid, richten.
- In den Generali-Geschäftsstellen steht den Kunden die Kundenverteidigungsordnung zur Verfügung, die die interne Bearbeitung von Beschwerden und Reklamationen sowie die Tätigkeit und Verfahren der Kundendienstabteilung regelt. Diese Ordnung ist ebenfalls über unsere Website zugänglich.
Kundenverteidigungsordnung von GENERALI España de Seguros y Reaseguros, S.A. (auf Spanisch)
- Die gesetzlichen Bestimmungen zum Kundenschutz sind wie folgt geregelt: Das Gesetz 44/2002 vom 22. November 2002 über Maßnahmen zur Reform des Finanzsystems; die Verordnung ECO/734/2004 vom 11. März 2004 über die Kundenserviceabteilungen und -dienste der Finanzinstitute; die Verordnung ECC/2502/2012 vom 16. November, mit der das Verfahren zur Einreichung von Beschwerden bei den Beschwerdestellen der Bank von Spanien, der Nationalen Kommission für den Wertpapiermarkt und der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds geregelt wird; das Gesetz 20/2015 vom 14. Juli über die Regulierung, Aufsicht und Solvenz von Versicherungs- und Rückversicherungseinrichtungen und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen.